Teilnahmebedingungen Bee-Creative-Designwettbewerb von honeystickers

Designwettbewerb Bee Creative von honeystickers.com

§ 1 Veranstalter

Veranstalter des Designwettbewerbs „Gestalte dein Honigetikett“ ist:

honeystickers.com
CCL Label Trittenheim GmbH
Moselweinstraße 32-34
54349 Trittenheim
Geschäftsführung: Uwe Refflinghaus, James Nilles

E-Mail: info{at}honeystickers.com

Der Wettbewerb wird über die Website honeystickers.com durchgeführt.

§ 2 Gegenstand des Wettbewerbs

(1) honeystickers.com veranstaltet einen Designwettbewerb, bei dem Teilnehmende eigene kreative Entwürfe für Honigetiketten einreichen können.

(2) Ziel des Wettbewerbs ist es, ein besonders gelungenes und originelles Etikettendesign auszuwählen, das anschließend als Designserie in das Produktsortiment von honeystickers.com aufgenommen und im Onlineshop kommerziell angeboten werden soll.

(3) Die Auswahl des Gewinnerdesigns erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst treffen interne Mitarbeiter:innen des Veranstalters eine Vorauswahl aus den eingereichten Designs. Die vorausgewählten Entwürfe werden anschließend im Rahmen eines öffentlichen Votings zur Abstimmung gestellt. Das Design mit den meisten gültigen Stimmen wird zum Gewinnerdesign gekürt.

(4) Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos und nicht an einen Kauf oder eine Bestellung gebunden.

§ 3 Teilnahmeberechtigung

(1) Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ein eigenes Design für Honigetiketten einreichen möchten. Der Wettbewerb richtet sich insbesondere an Imkerinnen und Imker.

(2) Minderjährige dürfen ausschließlich mit vorheriger Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter teilnehmen. Der Veranstalter ist berechtigt, einen entsprechenden Nachweis anzufordern. Die Einräumung der Nutzungsrechte am Gewinnerdesign durch Minderjährige bedarf der erforderlichen Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.

(3) Mitarbeitende des Veranstalters sowie unmittelbar an der Durchführung und Bewertung des Wettbewerbs beteiligte Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

(4) Jede teilnahmeberechtigte Person darf beliebig viele Designentwürfe einreichen.

(5) Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmende bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen vom Wettbewerb auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei falschen Angaben, der Verletzung von Rechten Dritter oder Manipulationsversuchen beim öffentlichen Voting.

§ 4 Wettbewerbszeitraum und Einreichung

(1) Der Wettbewerb beginnt am 1. November 2026 und endet am 1. Dezember 2026 um 23:59 Uhr (MEZ).

(2) Die Teilnahme erfolgt ausschließlich über das hierfür bereitgestellte Onlineformular auf honeystickers.com.

(3) Für eine gültige Teilnahme müssen die erforderlichen Angaben im Formular vollständig und wahrheitsgemäß gemacht sowie ein Designentwurf innerhalb des Teilnahmezeitraums hochgeladen werden.

(4) Die eingereichten Designs müssen die vom Veranstalter vorgegebenen technischen Anforderungen erfüllen. Diese werden auf der Wettbewerbsseite veröffentlicht.

(5) Maßgeblich für die fristgerechte Teilnahme ist der erfolgreiche Eingang der Einreichung beim Veranstalter.

(6) Nach Ablauf der Teilnahmefrist eingehende Entwürfe können nicht mehr berücksichtigt werden.

(7) Für technische Störungen, die außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen, übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.

§ 5 Anforderungen an die eingereichten Designs

(1) Die eingereichten Designs müssen eigenständig erstellt worden sein und dürfen keine Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzen.

(2) Die Teilnehmenden versichern, dass sie über sämtliche für die Teilnahme und die in diesen Bedingungen vorgesehene Nutzung erforderlichen Rechte an ihrem Entwurf verfügen.

(3) Werden fremde Gestaltungselemente, Schriftarten, Illustrationen, Fotografien oder sonstige geschützte Inhalte verwendet, müssen die entsprechenden Nutzungsrechte auch die vorgesehene kommerzielle Verwertung durch den Veranstalter abdecken.

(4) Designs mit rechtswidrigen, diskriminierenden, beleidigenden oder anderweitig unangemessenen Inhalten sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

(5) Der Veranstalter ist berechtigt, Einreichungen, die den Anforderungen nicht entsprechen, von der Bewertung auszuschließen.

(6) Der Einsatz von Werkzeugen der künstlichen Intelligenz (KI) zur Unterstützung des Gestaltungsprozesses ist grundsätzlich erlaubt. Voraussetzung ist, dass die Teilnehmenden einen eigenen, wesentlichen kreativen Beitrag zum eingereichten Design leisten. 

(7) Bei der Verwendung KI-generierter Inhalte müssen die Teilnehmenden sicherstellen, dass die Nutzungsbedingungen der eingesetzten KI-Werkzeuge die vorgesehene kommerzielle Nutzung des Designs gestatten und keine bekannten Rechte Dritter entgegenstehen. Die Teilnehmenden dürfen keine Rechte an KI-generierten Bestandteilen zusichern, über die sie tatsächlich nicht verfügen.

§ 6 Veröffentlichung eingereichter Designs

(1) Der Veranstalter kann ausgewählte eingereichte Designs während des Wettbewerbs auf seiner Website, in seinen Social-Media-Kanälen sowie im Rahmen der Bewerbung und Durchführung des Wettbewerbs veröffentlichen.

(2) Die Teilnehmenden räumen dem Veranstalter hierfür ein einfaches, unentgeltliches, räumlich unbeschränktes und auf die Durchführung, Berichterstattung und Nachbereitung des Wettbewerbs zeitlich begrenztes Nutzungsrecht ein.

(3) Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere die digitale Darstellung, Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung der ausgewählten Entwürfe zu Zwecken der Wettbewerbspräsentation und des öffentlichen Votings.

(4) Die Veröffentlichung eines Designs begründet keinen Anspruch auf einen Gewinn oder eine spätere kommerzielle Nutzung.

(5) Eine kommerzielle Verwertung nicht prämierter Designs als eigenständige Etikettenprodukte erfolgt nicht auf Grundlage dieser Teilnahmebedingungen.

(6) Die Urheberrechte an sämtlichen eingereichten Designs verbleiben bei den jeweiligen Urheberinnen und Urhebern.

§ 7 Gewinnerermittlung

(1) Nach Ablauf der Einreichungsfrist werden die zugelassenen Designentwürfe durch den Veranstalter gesichtet und bewertet.

(2) Die Auswahl des Gewinnerdesigns erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst treffen interne Mitarbeiter:innen des Veranstalters eine Vorauswahl aus den eingereichten Designs. Die vorausgewählten Entwürfe werden anschließend im Rahmen eines öffentlichen Votings zur Abstimmung gestellt. Das Design mit den meisten gültigen Stimmen wird zum Gewinnerdesign gekürt.

(3) Dabei werden insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt:

  • Kreativität und Originalität des Designs

  • Gestalterische Qualität und Wiedererkennungswert

  • Eignung für den Einsatz auf Honigetiketten

  • Technische Umsetzbarkeit als Etikettenserie

  • Attraktivität für die Kundschaft von honeystickers.com

(4) Der Veranstalter ist berechtigt, nachweislich manipulierte oder missbräuchlich abgegebene Stimmen bei der Auswertung unberücksichtigt zu lassen.

(5) Bei Stimmengleichheit zwischen zwei oder mehreren Designs findet eine erneute öffentliche Abstimmung statt. An dieser Stichwahl nehmen ausschließlich die Designs teil, die die gleiche Stimmenzahl erreicht haben. Das Design mit den meisten gültigen Stimmen aus der Stichwahl wird zum Gewinnerdesign erklärt.

(6) Die Gewinnerperson wird nach Abschluss der Bewertung über die bei der Teilnahme angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt.

(7) Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen.

§ 8 Gewinn

(1) Die Person, deren Design als Gewinnerdesign ausgewählt wird, erhält folgende Preise:

  • Einen Einkaufsgutschein im Wert von 200,00 € für den Onlineshop honeystickers.com

  • Ein Pollie-Stofftier

(2) Der Einkaufsgutschein ist ab Ausstellung drei Jahre gültig und kann für Einkäufe im Onlineshop honeystickers.com verwendet werden.

(3) Für die Einlösung gelten keine besonderen produktspezifischen Einschränkungen. Eine Auszahlung des Gutscheinwertes in bar ist ausgeschlossen. Ein verbleibendes Guthaben kann während der Gültigkeitsdauer für weitere Einkäufe verwendet werden.

(4) Die Gewinnübermittlung erfolgt nach Abstimmung mit der Gewinnerperson.

(5) Der Gewinnanspruch ist nicht auf Dritte übertragbar.

(6) Die gesetzlichen Rechte der Gewinnerperson bleiben unberührt.

§ 9 Nutzungsrechte am Gewinnerdesign

(1) Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass im Falle der Auswahl ihres Entwurfs als Gewinnerdesign dem Veranstalter die nachfolgend beschriebenen Nutzungsrechte eingeräumt werden.

(2) Die Gewinnerperson räumt dem Veranstalter honeystickers.com an ihrem prämierten Design ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht gemäß § 31 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) für die nachfolgend ausdrücklich beschriebenen Nutzungsarten ein.

(3) Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere:

  • Die kommerzielle Verwendung des Gewinnerdesigns als Honigetikett und als Bestandteil einer Honigetiketten-Designserie

  • Die Vervielfältigung des Designs in beliebiger Stückzahl und mittels üblicher Druck- und Herstellungsverfahren

  • Die Herstellung, Bewerbung, das Angebot und den Vertrieb von Honigetiketten mit dem Gewinnerdesign

  • Die Verwendung des Designs auf Produktabbildungen, in Produktkatalogen, im Onlineshop und auf Verkaufsplattformen

  • Die öffentliche Zugänglichmachung des Designs auf Websites, in Onlineshops und auf Social-Media-Plattformen

  • Die Nutzung des Designs für Werbe- und Marketingmaßnahmen, insbesondere in Onlinewerbung, Newslettern, Printwerbung und sonstigen produktbezogenen Werbemitteln

(4) Das Nutzungsrecht wird weltweit und für die gesamte gesetzlich zulässige Dauer eingeräumt. Es ist nicht auf eine bestimmte Auflage, Anzahl verkaufter Produkte oder einen bestimmten Vertriebszeitraum beschränkt.

(5) Der Veranstalter ist berechtigt, das Gewinnerdesign für die genannten Zwecke durch beauftragte Druckereien, technische Dienstleister und Vertriebspartner vervielfältigen, verarbeiten und verbreiten zu lassen, soweit dies zur Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte erforderlich ist. Eine darüber hinausgehende Übertragung von Nutzungsrechten oder Einräumung von Unterlizenzen bedarf einer gesonderten Vereinbarung, soweit gesetzlich erforderlich.

(6) Das eingeräumte Nutzungsrecht ist einfach und nicht ausschließlich. Die Gewinnerperson bleibt daher grundsätzlich berechtigt, das eigene Design weiterhin selbst zu nutzen und Dritten entsprechende Nutzungsrechte einzuräumen.

(7) Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt als Bestandteil der mit dem Gewinn verbundenen Vereinbarung. Als Gegenleistung erhält die Gewinnerperson die in § 8 genannten Preise. Zwingende gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf angemessene Vergütung oder weitere Beteiligung nach § 32 und § 32a UrhG, bleiben unberührt.

(8) Das Nutzungsrecht wird mit Feststellung des Gewinns und wirksamer Annahme der Gewinn- und Nutzungsrechtsvereinbarung eingeräumt. Bei minderjährigen Gewinnerpersonen ist die erforderliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter Voraussetzung.

(9) Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, das Gewinnerdesign tatsächlich zu produzieren, zu veröffentlichen oder dauerhaft im Sortiment zu führen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 10 Technische Anpassungen des Gewinnerdesigns

(1) Der Veranstalter ist berechtigt, technisch notwendige Anpassungen am Gewinnerdesign vorzunehmen, soweit diese für die Druckvorbereitung, Herstellung und produktgerechte Darstellung der Honigetiketten erforderlich sind.

(2) Hierzu zählen insbesondere:

  • Anpassungen von Dateiformaten und Auflösungen

  • Umwandlungen von Farbprofilen für den Druck

  • Anpassungen an Druck- und Schnittvorgaben

  • Skalierungen und Anpassungen an unterschiedliche Etikettenformate

  • Technisch erforderliche Korrekturen von Beschnitt, Rändern und Druckdaten

(3) Der gestalterische Charakter und die wesentlichen kreativen Elemente des Gewinnerdesigns sollen dabei erhalten bleiben.

(4) Weitergehende gestalterische Veränderungen, insbesondere die Veränderung prägender Motive, Illustrationen, Farben oder sonstiger wesentlicher Gestaltungselemente, bedürfen einer gesonderten Zustimmung der Urheberin oder des Urhebers, soweit sie nicht bereits gesetzlich zulässig sind.

(5) Die urheberpersönlichkeitsrechtlichen Befugnisse bleiben unberührt.

§ 11 Urhebernennung

(1) Die Urheberrechte am Gewinnerdesign verbleiben bei der Person, die das Design geschaffen hat.

(2) Ob und in welcher Form die Gewinnerperson im Zusammenhang mit der kommerziellen Verwendung des Designs namentlich genannt wird, wird zwischen dem Veranstalter und der Gewinnerperson gesondert abgestimmt.

(3) Dabei werden die gesetzlichen Rechte auf Anerkennung der Urheberschaft und Urheberbezeichnung gemäß § 13 UrhG berücksichtigt.

§ 12 Rechte Dritter und Verantwortlichkeit

(1) Die Teilnehmenden versichern, dass sie zur Einräumung der in diesen Teilnahmebedingungen beschriebenen Nutzungsrechte berechtigt sind.

(2) Sie dürfen keine Designs einreichen, deren vorgesehene Veröffentlichung oder kommerzielle Verwertung Rechte Dritter verletzen würde.

(3) Werden Ansprüche Dritter wegen einer von Teilnehmenden zu vertretenden Rechtsverletzung geltend gemacht, richtet sich eine etwaige Haftung der Teilnehmenden nach den gesetzlichen Vorschriften.

(4) Der Veranstalter ist berechtigt, bei begründeten Zweifeln an der Rechtmäßigkeit eines eingereichten Designs entsprechende Nachweise anzufordern oder das Design von der Teilnahme beziehungsweise Veröffentlichung auszuschließen.

§ 13 Datenschutz

(1) Im Rahmen der Durchführung des Designwettbewerbs verarbeitet der Veranstalter personenbezogene Daten der Teilnehmenden, insbesondere Namen, E-Mail-Adressen und die im Teilnahmeformular übermittelten Informationen.

(2) Die Daten werden zur Organisation und Durchführung des Wettbewerbs, zur Prüfung der Teilnahmeberechtigung, zur Gewinnerermittlung, zur Benachrichtigung der Gewinnerperson sowie zur Abwicklung des Gewinns und der vereinbarten Nutzungsrechte verarbeitet.

(3) Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der jeweils einschlägigen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit die Verarbeitung für die Durchführung des Teilnahmeverhältnisses erforderlich ist.

(4) Eine Verwendung der personenbezogenen Daten zu eigenständigen Werbezwecken erfolgt nur, wenn hierfür eine gesonderte rechtliche Grundlage vorliegt.

(5) Weitere Informationen zu den Verantwortlichen, den Datenempfängern, Speicherfristen sowie den Rechten der betroffenen Personen sind den ergänzenden Datenschutzhinweisen zum Wettbewerb zu entnehmen.

Datenschutzhinweise: wettbewerbsbezogene Datenschutzhinweise

§ 14 Haftung

(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nach den gesetzlichen Vorschriften, beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, soweit eine solche Beschränkung rechtlich zulässig ist.

(3) Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.

§ 15 Änderung oder vorzeitige Beendigung des Wettbewerbs

(1) Der Veranstalter behält sich vor, den Wettbewerb bei Vorliegen eines wichtigen Grundes anzupassen, zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden, sofern die ordnungsgemäße Durchführung aus rechtlichen, technischen oder sonstigen erheblichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann.

(2) Bereits entstandene Ansprüche und zwingende gesetzliche Rechte der Teilnehmenden bleiben hiervon unberührt.

(3) Über wesentliche Änderungen werden die Teilnehmenden in geeigneter Weise informiert.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem die teilnehmende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

(3) Der Rechtsweg bleibt im gesetzlich vorgesehenen Umfang eröffnet.

Stand: Oktober 2026

 

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