Rechtliche Vorgaben & MHD
Beim Gestalten eines Honigetiketts stellt sich oft die Frage nach den Pflichtangaben. Die Vorschriften variieren je nach Land – ein Blick in die Honigverordnung (HonigV) hilft, alle Vorgaben einzuhalten. Darin ist genau festgelegt, wie Honig zu kennzeichnen ist. Wenn du diese Regeln ignorierst, kann das schnell zu Problemen führen. Deshalb haben wir für dich die wichtigsten Informationen zusammengefasst.
Pflichtangaben
1. Verkehrsbezeichnung: Der Begriff „Honig“ genügt. Eine Sortenangabe basierend auf einer Laboranalyse wird empfohlen. Die genauen Sortenbezeichnungen sind in Anlage 1 der Honigverordnung geregelt.
2. Name & Postanschrift: Angaben zur Imkerei sind zur Rückverfolgbarkeit Pflicht.
3. Herkunftsland:
Einzelherkunft – Deutschland oder ein anderes Land: In diesem Fall muss lediglich das Ursprungsland angegeben werden, z. B. „Honig aus Deutschland”.
Eine Prozentangabe ist nicht erforderlich.
Für Mischhonige müssen seit dem 14. November 2025 die Herkunftsländer sowie deren prozentuale Anteile deutlich im Hauptsichtfeld angeben werden. Für kleine Gläser unter 30 g ist alternativ die Verwendung des Ländercodes zulässig. Diese Vorgaben werden ab dem 14. Juni 2026 bundesweit verbindlich. Allgemeine Angaben wie „EU-Honig“ oder „außerhalb der EU“ sind künftig nicht mehr ausreichend.
Honige, die vor dem 14. Juni 2026 abgefüllt und etikettiert wurden, dürfen weiterhin verkauft werden.
4. Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) & Chargen- / Loskennzeichnung:
🇩🇪 Deutschland: Das MHD kann selbst bestimmt werden. Die Empfehlung des D.I.B. beträgt zwei Jahre.
🇩🇪🇦🇹 Deutschland & Österreich
• Option 1: „Mindestens haltbar bis: Tag/Monat/Jahr“
• Option 2: „Mindestens haltbar bis: Monat/Jahr“ oder nur „Jahr“
Dann ist eine Chargen- oder auch Losnummer erforderlich
• Abkürzungen sind nicht erlaubt
🇨🇭 Schweiz
• Warenlosnummer immer erforderlich, unabhängig vom MHD
• Abkürzungen sind nicht erlaubt
5. Füllgewicht & Mindestschrifthöhe: Das Nettofüllgewicht ist Pflicht. Die Mindestschriftgröße beträgt 1,2 mm (Basis ist das kleine „x“), in Österreich 0,9 mm bei Etiketten unter 80 cm². honeystickers Etiketten erfüllen diese Vorgaben. In 🇩🇪 Deutschland und 🇦🇹 Österreich gilt bis 50 g mind. 2 mm, bis 200 g mind. 3 mm, bis 1000 g mind. 4 mm, über 1000 g (nur Deutschland) mind. 6 mm. In der Schweiz 🇨🇭 gilt 3 mm bei 50–1000 g, sonst keine Vorgaben. Eine Tabelle zur Ansicht gibt es weiter unten.
6. Lagerhinweise: Diese sind in 🇩🇪 Deutschland & 🇦🇹 Österreich verpflichtend. Dafür eignet sich der Hinweis „Trocken und vor Wärme geschützt lagern.“ Der Begriff “kühl“ ist in Österreich nicht mehr zulässig ist. In der 🇨🇭 Schweiz sind Lagerhinweise sind empfohlen, aber keine Pflicht.
7. Sichfeldregel: Für 🇦🇹 Österreich müssen folgende Angaben auf einer Seite gemeinsam sichtbar sein: MHD & Lagerhinweise sowie Verkaufsbezeichnung & Nettogewicht.
❗Änderung Angabe des Herkunkftslandes von Mischhonig aus mehreren Ländern
Seit dem 14. November 2025 müssen Honigetiketten die Herkunftsländer sowie deren prozentuale Anteile deutlich im Hauptsichtfeld angeben werden. Für kleine Gläser unter 30 g ist alternativ die Verwendung des Ländercodes zulässig. Diese Vorgaben werden ab dem 14. Juni 2026 bundesweit verbindlich. Allgemeine Angaben wie „EU-Honig“ oder „außerhalb der EU“ sind künftig nicht mehr ausreichend.
Honige, die vor dem 14. Juni 2026 abgefüllt und etikettiert wurden, dürfen weiterhin verkauft werden.
Einzelherkunft – Deutschland oder ein anderes Land: In diesem Fall muss lediglich das Ursprungsland angegeben werden, z. B. „Honig aus Deutschland”.
Eine Prozentangabe ist nicht erforderlich.
Richtlinie (EU) 2024/1438 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinien
Freiwillige Angaben 🇩🇪🇦🇹🇨🇭
- Sachbezeichnungen wie Blütenhonig, Waldhonig, Rapshonig, Lindenhonig, usw.
- Trachtenbezogene Angaben wie Frühtracht, Sommertracht
- Geografische Bezeichnungen zur Region wie Schwarzwald, Leopoldsweg, usw.
- Nährwertangaben müssen, wenn angegeben, vollständig sein
- Kontrollhinweise wie „Kontrolliert von...“, „Geprüft von ...
- Bio-Kennzeichnungen Bio Siegel, wenn Zertifizierung vorhanden
Verbotene Angaben 🇩🇪🇦🇹🇨🇭
- Selbstverständlichkeiten wie z.B. Imkerhonig, 100% Honig, natürlicher/reiner Honig
- Irreführende Aussagen wie z.B Honig enthält Vitamine, zuckerfreier Honig
- Medizinische Angaben wie z.B Heilende Wirkung, lindert Schmerzen
❗Achtung
Als Etikettendruckerei haften wir nicht für deine Angaben – die Verantwortung liegt bei dir. Prüfe selbst, welche Pflichtangaben gelten. Beachte, dass einige Sortenbezeichnungen Laboranalysen erfordern, deren Zertifikate bei Kontrollen nötig sind. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben übernehmen wir keine Haftung! Hier geht es direkt zur Honigverordnung.
Wenn du in Österreich oder der Schweiz wohnst, gelten manchmal kleine Unterschiede in den Regelungen. Mehr dazu in unserem Blog!
Die richtige Schriftgröße für dein Honigetikett
Bitte beachte, dass es Mindestschriftgrößen gibt, die du einhalten solltest, damit alles gut lesbar bleibt. Wir haben alle unsere Vorlagen bereits entsprechend angepasst, aber es ist wichtig, dass du diese Vorgaben beim Gestalten oder Anpassen unserer Vorlagen im Blick behältst.
In unseren vorgefertigten Designs sind die Mindestgrößen bereits berücksichtigt. Achte bitte darauf, diese Größen auch beim Anpassen der Vorlagen oder beim Arbeiten mit unseren leeren Designs einzuhalten. Damit du die richtige Größe direkt siehst, haben wir in unserem Online-Designer ein Lineal eingebaut.
Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) einstempeln
Die korrekte Kennzeichnung von Honig ist in der Honigverordnung geregelt. Zu einer der Pflichtangaben gehört dabei auch das Mindesthaltbarkeitsdatum, kurz MHD. Mit dieser Angabe garantiert der Imker dem Verbraucher, dass der Honig bis zu diesem Datum in jedem Fall genießbar ist und seine spezifischen Eigenschaften behält. Voraussetzung dafür ist natürlich eine korrekte Lagerung: kühl, dunkel und trocken. Zum Einstempeln des MHDs sind Honigetiketten in der Regel mit einem kleinen weißen Feld versehen. Hier kann das jeweilige MHD ganz einfach eingestempelt werden. Dabei kann das Datum in verschiedenen Varianten aufgebracht sein:
- MHD weniger als drei Monate: MHD muss taggenau angegeben werden („mindestens haltbar bis Tag/Monat/Jahr“)
- MHD mehr als drei Monate jedoch höchstens 18 Monate: „mindestens haltbar bis Ende Monat/Jahr“
- MHD mehr als 18 Monate: Das MHD darf nur mit dem Jahr angegeben werden („mindestens haltbar bis Ende Jahr“)
Alternativ kannst du mit unserem Online-Designer das Mindesthaltbarkeitsdatum auch auf dein Etikett schreiben und wir drucken es dann direkt auf dein Design.
Unsere Empfehlung
Bei honeystickers hast du die Wahl zwischen einem glatten Standardpapier und einem strukturierten Naturpapier. Erfahrungen und Praxistests zeigen: Zum Einstempeln des MHD empfehlen wir die Stempelfarbe NORIS #196. Diese Farbe wird vom Hersteller eigentlich für Kunststoff (PP- und PE-Folien) empfohlen, eignet sich in der Praxis aber auch hervorragend für Papiere – vor allem für strukturierte, großporige Oberflächen wie unser Naturpapier. Der Vorteil: Die Stempelfarbe ist wasserbeständig und schnelltrocknend und damit bereits nach etwa 12 Sekunden wischfest.
Für das Standardpapier eignet sich auch die NORIS #196 Farbe, eine klassische Farbe für Stempel. Diese ist nach circa 5 Sekunden eingetrocknet und wischfest.
Wenn du weitere Infos zu Papier oder Kleber benötigst, haben wir einen Materialguide für dich zusammengestellt. Lege gleich los und suche eine Vorlage zum Personalisieren aus unseren Designserien aus!