Met Kennzeichnung

Informationen und Hinweise

Unter Met (Honigwein) versteht man ein Getränk, das aus einer Honiglösung von mindestens 1 Teil Honig auf 2 Teile Wasser durch Gärung hergestellt wird. Er weist die vom Honig herrührenden typischen Geruchs- und Geschmackseigenschaften auf. Lediglich zur Geschmacksabrundung können dem Ansatz auch Kräuter, Gewürze, Früchte und Fruchtsäfte in geringen Mengen zugesetzt werden.
Gerade weil Met so vielfältig sein kann, ist die korrekte Kennzeichnung entscheidend. Sie informiert den Verbraucher über die Zusammensetzung und die Geschmacksrichtung und schafft Vertrauen. Eine klare und gesetzeskonforme Kennzeichnung schützt nicht nur die Kunden, sondern auch dich als Hersteller vor Missverständnissen und rechtlichen Problemen. Achte daher immer darauf, dass deine Angaben vollständig und korrekt sind.

Obligatorische Angaben:

1. Sachbezeichnung: Die genaue Bezeichnung lautet "Honigwein" oder "Met". 

2. Name und Anschrift des Herstellers: Stellen Sie sicher, dass der Name und die Adresse des Herstellers gut sichtbar sind. Angaben zur Imkerei sind zur Rückverfolgbarkeit Pflicht.

3. Zutatenverzeichnis: Die Angabe der verwendeten Zutaten
(Allergene müssen hervorgehoben werden z.B. durch Fettdruck).
Allergenkennzeichnung: Neben Sulfiten ist eine umfassende Allergenkennzeichnung für in der EU angebotene Weine seit Kurzem
verpflichtend. 

4. Loskennzeichnung / MHD: Eine Kennzeichnung (oft mit "L" beginnend) zur Rückverfolgbarkeit.Losnummer ist erforderlich. Eine Losnummer ist eine eindeutige Kennzeichnung für eine spezifische Produktionscharge eines Produkts. Beispiel: Die Losnummer soll im Schadensfall ermöglichen, dass nur die betroffene Charge vom Markt genommen werden muss. Sie wird durch den Buchstaben „L“ gekennzeichnet. In der Imkerei bietet sich eine Unterscheidung nach Schleuder- oder Abfüllterminen an. (z.B. L 1/2025). Die Angabe kann beim Verkauf an Zwischenhändler oder Industriebetriebe meist entfallen. Auch bei einem tagesgenauen Mindesthaltbarkeitsdatum kann die Losnummer weggelassen werden.
Ein MHD muss nicht unbedingt angegeben werden, kann aber für die Verbraucherinformation hilfreich sein. (Nur unter 11%Vol. erforderlich MET - OXYMEL immer erforderlich)

5. Konservierungsmittel / Sulfite: Wenn Schwefeldioxid oder andere Sulfite als Konservierungsmittel zugesetzt wurden, muss dies angegeben werden, da sie auch als Süßungsmittel verwendet werden dürfen. (Enthält Sulfite)

6. Alkoholgehalt: Der Alkoholgehalt muss klar angegeben werden, beispielsweise als
"13 % Vol.". 
Die Höchstzulässige Menge beträgt jeweils 200mg/l. Mit Konservierung kann der Met nicht mehr als "Naturmet" bezeichnet werden. Met kann durch Wärmebehandlung
oder durch Filtration haltbar gemacht werden. Der Zusatz von Säuerungsmittel wie
Zitronensäure ist üblich und richtet sich nach den Bestimmungen der Verordnung über andere Zusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel (BGBL 383/1998). Aromen im Sinne der Aromenverordnung (BGBL 42/1998) werden nicht zugesetzt. Eine Geschmacks-
abrundung nach der Gärung mit Honig ist zulässig.

7. Nettofüllmenge: Geben Sie die Menge des Inhalts in Litern an, z. B. 0,75 l. 
Die Angabe erfolgt in Milliliter oder Liter
(der Wortlaut Nettofüllmenge muss nicht angeführt werden, es ist ausreichend, wenn nur die Volumenangabe erfolgt, z.B. „250 ml“)

Mindestschriftgrößen nach Fertigpackungsverordnung beachten: 
bis 50 ml Mindesthöhe 2 mm
über 50 bis 200 ml Mindesthöhe 3 mm
über 200 bis 1000 ml Mindesthöhe 4 mm

Empfehlenswerte oder zusätzliche Angaben:

  • Nährwertdeklaration: Eine Deklaration von Brennwert, Kohlenhydraten und
    Zucker ist bei Direktvermarktung nicht zwingend vorgeschrieben, aber
    empfehlenswert
  • Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): Ein MHD muss nicht unbedingt angegeben werden, kann aber für die Verbraucherinformation hilfreich sein. 
  • Warnhinweise und Hinweise zum verantwortungsvollen Konsum: Anbringen von Warnhinweisen wie "Alkohol kann die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen" und Hinweise zum moderaten Konsum ist eine gute Praxis. “
  • Grundpreis: Bei größeren Mengen muss zusätzlich der Grundpreis pro Liter angegeben werden. 
  • Zutatenliste:  Die Angabe der verwendeten Zutaten ist für Weine verpflichtend. 
  • Geschmacksrichtung wie „lieblich", „feinherb"...
  • Trinkempfehlung: z.B. „Nach Belieben im Winter als Heißgetränk, im Sommer gut gekühlt."
  • Kontrollhinweise wie „Kontrolliert von...“, „Geprüft von ...
  • Bio-Kennzeichnungen Bio Siegel, wenn Zertifizierung vorhanden

 

Allgemeine Anforderungen: 

  • Lesbarkeit: Alle Angaben müssen gut lesbar und unverwischbar sein und sich deutlich vom Hintergrund abheben.
  • Sichtbereich: Alle verpflichtenden Angaben müssen im gleichen Sichtbereich angebracht sein.
  • Mindestschriftgröße: Die Mindestschriftgröße für die kleinen Buchstaben "x" beträgt
    1,2 mm.

❗​Achtung

Als Etikettendruckerei haften wir nicht für deine Angaben – die Verantwortung liegt bei dir. Prüfe selbst, welche Pflichtangaben gelten. Beachte, dass einige Bezeichnungen Laboranalysen erfordern, deren Zertifikate bei Kontrollen nötig sind. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben übernehmen wir keine Haftung! 

Wenn du in Österreich oder der Schweiz wohnst, gelten manchmal kleine Unterschiede in den Regelungen.
https://www.lwg.bayern.de/mam/cms06/bienen/dateien/met-herstellung.pdf